- - Juristisch: bewegliche Habe
- - Bewegliche Habe
- - Bewegliche Sachen
- - Nach geltendem deutschen Recht Bezeichnung für bewegliche Sachen
- - veraltet: bewegliches vermögen
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- - Schmerzen durchgestanden haben: haben
- - Die Natur hat unter den heißen Temperaturen ...
- - bezahlt
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- - Die Kontrolle haben: etwas ... haben
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- - parat haben, bereit haben [in ...]
- - Bereit haben [in ... haben]
- - bereit haben
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- - parat haben, bereit haben [zwei Worte]
- - bedrohtes Wort
- - im Sinn bereit
- - Lateinisch: im Sinne haben
- - Umgangssprachlich: im Sinn, bereit [2 Wörter]
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- - Etwas satt haben, die Nase .... haben
- - Satt
- - bezeichnet bei der Uhrzeit die volle Stunde [umgangssprachlich]
- - Wer etwas überdrüssig ist, hat die Nase so
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- - Eine Schwäche für etwas haben, etwas gern haben
- - Schwäche
- - Wer gern Pralinen isst, hat eine für Süßes
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- - Keinen Einfluss haben: Nichts zu ... haben
- - Um Kontakt zu pflegen, muss man sich öfters mal ...
- - Wer nicht mitbestimmen darf, hat nichts zu ....
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- - Bei Fragen die Hand gehoben haben; sich .... haben
- - registriert
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