- - Ein Verbot wieder rückgängig machen
- - Rechtswidrige Erlasse rückgängig machen
- - rückgängig machen streichen
- - neutralisieren
- - Beenden
- - Aufnehmen
- - Kassieren
- - Für nichtig erklären, z. B. eine Regelung
- - vom Boden hochnehmen
- - Verschließen
- - Behalten
- - Etwas vom Boden hochnehmen
- - Aufraffen
- - Nicht wegwerfen, weil man es noch brauchen könnte
- - Lärm
- - auflösen eines vertrages
- - Beben
- - zusammenlesen
- - zusammennehmen
- - einstellen, beenden
- - Zurücklegen
- - verstauen
- - Ansammeln
- - Wettmachen
- - Ausgleichen
- - einstellen, aufgeben
- - wuchten
- - zurückbehalten
- - bewahren
- - stornieren
- - Januswort
- - Ausräumen
- - Ausmerzen
- - beseitigen, abschaffen
- - Aufräumen mit
- - Prahlerei
- - Aufsehen
- - Etwas Heruntergefallenes vom Boden nehmen
- - annullieren
- - einstellen, auflösen
- - Aufsparen
- - Nivellieren
- - Löschen
- - Beheben
- - verwahren, zurücklegen
- - einstellen
- - Aufbewahren
- - Abzweigen
- - Abbrechen
- - Aufklauben
- - ein vorhaben aufgeben, absagen
- - einstellen, unterstellen
- - Außer Kraft setzen
- - Tamtam, Prahlerei
- - einstellen, Schlussmachen mit
- - Verwahren
- - übertriebenes tun
- - Zurücklegen, aufbewahren
- - Zuruecknehmen
- - Reservieren
- - vom Boden aufnehmen
- - Beseitigen
- - Furore
- - erheben
- - Heben
- - aufsuchen
- - zurückstellen
- - Tamtam
- - einstellen, abblasen
- - Veraltet: Lärm
- - boden wegnehmen
- - eine Äußerung zurücknehmen
- - Raffen
- - Trara
- - Aufsammeln
- - Auflesen
- - Sammeln
- - einschliessen
- [ Bearbeitung ]
- [ weitere Definitionen ]