- - deutscher Langstreckler, Langstrecklerin
- - Ein Inhaftierter darf kurz raus, er hat
- - Erlaubte Haftunterbrechung
- - Lockerung des Haftvollzugs
- - Dabei sind Gefangene nicht im Gefängnis
- - Darf ein Inhaftierter kurz raus, hat er diesen
- [ Bearbeitung ]
- [ weitere Definitionen ]