- - Aussteller von Wechseln
- - Kreditor
- - Börsenbegriff
- - Bankbegriff
- - Juristischer Begriff
- - Wer vom Schuldner etwas fordern kann, ist ein ....
- - Widerpart des Schuldners
- - Banktechnischer Begriff
- - jemand dem man Geld schuldet
- - Geldgeber
- - Börsenbegriff, banktechnischer Begriff
- - Börsen-, banktechnischer Begriff
- - Bekommt kein Geld
- - Schuldeneinforderer
- - Verleiht Geld
- - Anhänger eines Religionsstifters
- - Schuldeneintreiber
- - Geldverleiher
- - Gottbekenner
- - zedent
- - Christ
- - Religiöser Mensch
- - Anspruchsberechtigter
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