- - Juristisch beglaubigt
- - Beglaubigt
- - durch einen Notar amtlich beglaubigen lassen
- - Amtlich beglaubigt
- - Von einem Urkundsjuristen ausgefertigt
- - Ein Wohnungskaufvertrag wird in Dt. .... beurkundet
- - durch einen Juristen beurkundet
- - Juristischer Begriff
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