- - Mietpartei
- - Jemand, der gegen Geld ein Wohnobjekt überlässt
- - Ausleiher gegen Geld
- - Stellt Wohnungen gegen Gebühr zur Verfügung
- - Besitzer
- - Hausbesitzer, Hauswirt
- - Hauseigner
- - Hauseigentümer
- - Zimmerwirt
- - Er überlässt Wohnraum gegen Entgelt
- - Haus- oder Wohnungseigner
- - wohnungsgeber
- - Hausherr
- - Hausbesitzer
- - jemand, der etwas vermietet
- - Wohnungseigner
- - Bekommt monatlich eine Zahlung für seine Wohnung
- - Hauswirt
- - Oft der Eigentümer der Wohnung, in der man wohnt
- - Eigentümer, der eine Wohnung entgeltlich verleiht
- - Haus-, Zimmerwirt
- - Hauswirt, Zimmerwirt
- - Herr des Hauses
- [ Bearbeitung ]
- [ weitere Definitionen ]